Zuschlag 1339735: Acquisition 0003
Publiziert am: 31. Mai 2023
compenswiss (Fonds de compensation AVS/AI/APG)
Der Zuschlagsempfänger überzeugte insbesondere im ZK 2 (Fähigkeit, das Mandat auszuführen; Gewichtung: 40%), wo er vor allem durch seine spezifischen Kenntnisse im Übergangsmanagement zwischen zwei operativen Vermögensverwaltungsmodellen sowie durch seine Erfahrung mit institutionellen Kunden mit einem ähnlichen Profil wie compenswiss überzeugte. Auch in Bezug auf die anderen Zuschlagskriterien war das Angebot sehr wettbewerbsfähig.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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30% | ZK 1 - Preis |
40% | ZK 2 - Fähigkeit, das Mandat auszuführen |
20% | ZK 3 - Präsentation |
10% | ZK 4 - Übergreifende Kompetenzen |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.05.2023
4
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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