Ausschreibung 1332963: 1372_Sicherheitspersonal
Publiziert am: 1. Juni 2023
BLS Netz AG
Die BLS Netz AG beabsichtigt ihre bestehenden Ressourcen zum Unterhalt ihrer Bahnlinien bei Bedarf jederzeit sowohl lang- wie kurzfristig mit ausgebildetem und qualifiziertem Personal verstärken zu können, um die anfallenden Arbeiten in der gewünschten Zeitspanne erledigen zu. Die BLS strebt an, mit zertifizierten und qualifizierten Unternehmen Rahmenverträge für Personalverleih für die Jahre 2024 - 2026, mit einer Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr für 2027 und 2028, nach den spezifischen Anforderungen der BLS Netz AG abzuschliessen. Definierte Rahmenbedingungen und klare Abgrenzungen der Aufgabenbereiche tragen dazu bei, eine effiziente und klare Partnerschaft zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber zu gewährleisten.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Erfüllungsort sind die Regionen und Strecken der BLS Netz AG (gemäss Netzplan) |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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1. Juni 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
12. Juni 2023 | Frist für Fragen | Fragen werden per 22.06.2023 über das SIMAP-Forum beantwortet. |
17. Juli 2023 | Abgabetermin 16:00 | None |
18. Juli 2023 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2024 bis 31.12.2026
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
siehe Optionen
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | Gesamte Wirtschaftlichkeit |
20% | Referenzen |
20% | Nachhaltigkeit |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2024 bis 31.12.2026
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
siehe Optionen
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | Gesamte Wirtschaftilichkeit |
20% | Referenzen |
20% | Nachhaltigkeit |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
EK 1.1 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung
Der Anbieter verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung (bzw. bestätigt im Zuschlagsfall diese abzuschliessen) in Höhe von mind. CHF 10 Mio. je Fall und Jahr. Er bestätigt diese während der gesamten Vertragsdauer (inkl. Gewährleistungsfrist) aufrechtzuerhalten.
EK 1.2 Handels- und Betreibungsregisterauszug
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK 1.3 Mehrwertsteuer (MwSt)
Der Auftragnehmer ist in der Schweiz bezüglich Mehrwertsteuerabgaben registriert.
EK 1.4 Verhaltenskodex
Der Anbieter bestätigt, den BLS Verhaltenskodex für Lieferanten zu erfüllen.
EK 2.1 Bewilligung Personalverleih
Vorhandensein einer gemäss Vertragsentwurf Dokument Nr. 3.1 gültigen Bewilligung zum Personalverleih in der Schweiz resp. Bestätigung über Bewilligungsfreiheit.
Personalverleih vom Ausland in die Schweiz ist gemäss Art. 12 Abs. 2 des AVG nicht gestattet.
EK 2.2 Kapazität / Ressourcen
Der Anbieter hat ausreichende personelle Kapazitäten mit entsprechender Ausbildung, um die geforderte Leistung während der Projektdauer zu erfüllen.
EK 2.3 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und rechtsgültig zu unterzeichnen.
EK 2.4 Sprache
Die Kommunikation ist während der gesamten Submissions-, Auftrags- und Vertragsdauer Deutsch (inkl. Angebot, Verhandlungssprache, Korrespondenz, Vertrag).
Die Kommunikation ist während der gesamten Projektdauer grundsätzlich Deutsch, Ausnahmen gem. Liste „Mitarbeiter inkl. Arbeitsrollen und Qualifikationen“, Nr. 5.1.
EK 2.5 Qualitätsmanagement
Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenen Qualitätsmanagementsystems, z.B. ISO 9001 oder vergleichbar.
EK 2.6 Auftragsorganisation Niederlassung / Disposition
Auftragsbezogenes Organigramm und Nennung der Ansprechpersonen, Stellvertreter, deren Funktion sowie Darstellung der Schnittstellen zum Auftraggeber.
Der Anbieter stellt der BLS einen Single Point of Contact zur Verfügung, welcher der BLS im Zusammenhang mit dem Projekt während der gesamten Vertragsdauer zur Verfügung steht.
EK 2.7 Arbeitsschutz
Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen.
EK 2.8 Einhaltung AVG
Einhaltung des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz AVG).
EK 2.9 Arbeitszeit
Einhaltung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz AZG) und die darauf gestützten Bestimmungen des GAV BLS.
EK 2.10 Erreichbarkeit
Eine Dispositionsorganisation ist nachzuweisen. Minimale Anforderungen: Operative Einsatzbereitschaft der Dispositionszentrale werktags von 07.30 – 17.00 Uhr. Angabe einer Pikettnummer für die restliche Zeit, dass eine Erreichbarkeit von 24 Stunden gegeben ist.
EK 2.11 Sicherheitsheitsmanagementsystem (SMS)
Die Anbieterin verfügt über ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) mit mindestens folgenden Elementen:
•Sicherheitsleitbild und -ziele
•Sicherheitsorganisation (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten)
•Ausbildungskonzept
•Kompetenzmanagement
•Sicherheitsregeln
•Gefahrenermittlung / Risikobeurteilung
•Massnahmenplanung
•Notfallorganisation
•Kontroll- / Auditprozess
EK 3.1 Referenzen
Anhand von mind. 21 Referenzauftrag ist plausibel und nachvollziehbar aufzuzeigen, dass das angebotene, resp. vergleichbares Personal (Leistungsgruppe, Qualifikationen Mitarbeiter) während der letzten 10 Jahren erfolgreich eingesetzt wurde.
Die BLS Netz AG darf nicht als Referenz aufgeführt werden.
ZPV 1.1 Vorgaben, Verordnungen, Grundlagen, Vorschriften, Reglemente, Bewilligungen
Sämtliche Grundlagen und Anforderungen gemäss Dokument Nr. 1.2 Pflichtenheft müssen erfüllt eingehalten.
Gemäss Pflichtenheft, Dokument Nr. 1.2, Ziffer 3 und Ziffer 4 sowie alle deren Unterkapitel.
ZPV 1.2 Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen
Sämtliche Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen sind vorhanden.
Gemäss Pflichtenheft, Dokument Nr. 1.2, Ziffer 3.1.
ZPV 1.3 Grund- und Zusatzausbildung, Sprachkenntnisse, BLS-spezifische Anforderungen
Sämtliches Personal verfügt über die geforderten Qualifikationen.
Gemäss Pflichtenheft, Dokument Nr. 1.2, Ziffer Nr. 3.3, 3.4 sowie Ziffer 3.5
Gemäss Liste Mitarbeiter inkl. Arbeitsrollen und Qualifikationen, Dokument Nr. 5.1.
ZPV 1.4 Lieferkapazität
Der Anbieter kann die von ihm angebotene Stundenanzahl je Los garantieren.
Gemäss 2.1_Preisblatt.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher Organe. Gemäss Art. 30 VöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die
Anbieter können dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keinen auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhenden Ansprüche insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die
BLS ableiten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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