Ausschreibung 1294585: Juristische Beratung und Unterstützung im Bereich Geoinformationsrecht
Publiziert am: 31. Mai 2023
Swisstopo / armasuisse
swisstopo als Bedarfsstelle benötigt externe Unterstützung im Bereich Geoinformationsrecht für folgenden Beratungs- und Unterstützungsleistung (Aufzählung nicht abschliessend):
• Rechtliche Abklärungen und Beratung bei konkreten Rechtsfragen des Geoinformati-onsrechts
• Fachliche Moderation/Begleitung von Workshops
• Erstellen von Kurzgutachten
• Erteilen von Rechtsauskünften
• Entwurf von Rechtserlassen, Erläuterungen und Weisungen
• Redaktion von Änderungsvorlagen für Gesetzes- oder Verordnungsrevisionen
• Redaktion von Erläuternden Berichten
• Verfassen oder redigieren von Artikeln in Fachzeitschriften des Geoinformationsbe-reichs
• Teilnahme an swisstopo-internen Besprechungen
• Beratung bei der Initialisierung von Rechtssetzungsprojekten
• Mitarbeit bei der fachlichen Analyse von Konsultationen und Vernehmlassungen
• Mitarbeit bei der Bereinigung von Vorlagen oder Weisungen.
• Abklärungen bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bundesamt für Landestopografie swisstopo |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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31. Mai 2023 | Publikationsdatum | |
31. Mai 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung. |
7. Juli 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
3. Juli 2023 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. |
10. Juli 2023 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) •Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
14. Juli 2023 | Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) •Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
1. September 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2029 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Preis |
60% | Qualität |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen. Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1Betreibungs- und Handelsregisterauszug
Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E3Lieferantenselbstdeklaration
E4Gesamtverantwortung
Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E5Vertragsentwurf
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.
E6Referenzen
Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung gemäss den Spezifikationen in der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben im Pflichtenheft verfügt.
Der Anbieter muss pro nachstehend aufgeführtem Themengebiet zwei (2) Referenzen angeben, bei welchen er vergleichbare Leistungen seit dem Jahr 2015 erbracht hat.
Folgende Gebiete:
1.ausgewiesene juristische Fachkenntnisse im Themenkreis Geoinformation
2.Ausgewiesene juristische Fachkenntnisse im Themenkreis Datenschutz
3.Ausgewiesene Kenntnisse im Bereich Gesetzesredaktion
E7Sprachkenntnisse
Der Anbieter verfügt über die Fähigkeit und Bereitschaft, die nötigen Leistungen sowohl in deutscher, wie auch französischer Sprache zu erbringen.
Mindestanforderungen Deutsch: C2
Mindestanforderungen Französisch: C1
E8Berufliche Erfahrung Mitarbeitende
•Ausgewiesene juristische Fachkenntnisse im Themenkreis Geoinformation (auf Stufe Bund, Kanton oder Gemeinde)
•Ausgewiesene juristische Fachkenntnisse im Themenkreis Datenschutz
•Ausgewiesene Fachkenntnisse im Bereich Gesetzes-redaktion
Die Erfüllung der jeweiligen Fachkenntnisse kann durch verschiedene Mitarbeitende abgedeckt werden.
E9Ausbildung/Mindestanforderung an die Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass die einzusetzenden Mitarbeiter über mindestens folgende Ausbildung verfügen:
•Jurist (lic. iur.) und/oder Master of Law (MLaw)
E10Spoc
Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (Single point of contact) für alle Geschäftsprozesse wie z.B. Bestellungen, System-integration und Zahlungsverkehr. Kommunikationssprache ist Deutsch oder Französisch.
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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