Ausschreibung 1241815: N08.60 EP Interlaken Ost - Brienz - Sicherheitsdienst ab 2022 (7462)

Publiziert am: 28. Januar 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Der Unterhaltsabschnitt N08.60 zwischen Interlaken Ost und Brienz wird vom Januar 2021 – Dezember 2024 einer Gesamtsanierung unterzogen. Schwerpunkte sind die Tunnelsanierungen mit den nächtlichen Vollsperrungen der NS von 20.00 – 6.00 Uhr sowie Ertüchtigung der Kunst- und Brückenbauten auf der offenen Strecke, wo ein Sicherheitsdienst benötigt wird.
Der Sicherheitsdienst überwacht grundsätzlich von Montagabend bis Samstagmorgen zwischen 19.30 Uhr und 6.30 Uhr die Baustelle vor Ort auf der Nationalstrasse zwischen Interlaken Ost und Brienz. Während den Tagarbeiten sowie am Wochenende stellt der Sicherheitsdienst via Pikettdienst die Kommunikation zwischen den Blaulichtorganisationen und der Baustelle sicher. Der ausgeschriebene Sicherheitsdienst übernimmt Leistungen im Zusammenhang mit den Streckensperrungen, Kommunikation und Koordination im Ereignisfall (Einsatzleiter Baustelle) und mit der sicherheitsbezogenen Überwachung der Baustelle.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganzer Baustellenperimeter N08 EP IOB zwischen Brienz und Interlaken sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79710000: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
28. Januar 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

10. Februar 2022 Frist für Fragen

Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 16.02.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 10.02.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

9. März 2022 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Unternehmungen gilt die Einreichefrist von Ziff. 4.5 der Simap-Publikation

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N08.60 080290 - EP Interlaken Ost - Brienz - Sicherheitsdienst ab 2022 (ID 7462)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

16. März 2022 Offertöffnung

Für vorbefasste Unternehmungen gilt die Einreichefrist von Ziff. 4.5 der Simap-Publikation

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N08.60 080290 - EP Interlaken Ost - Brienz - Sicherheitsdienst ab 2022 (ID 7462)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Juni 2022 Geplanter Projektstart
30. Juni 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
SCHLÜSSELPERSONEN
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EK 1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

EK 1.1 Referenz des Anbieters

Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Zusammenarbeit mit Blaulichtorganisation, Arbeiten auf National- und Hochleistungstrassen, Sicherheitsdienst) mit Angabe von Zeitraum (nicht älter als 10 Jahre), Investitionsvolumen(> 5 Mio. CHF), Honorarsumme (>100'000 CHF), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EK 2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

EK 2.1 Jahresumsatz

Der Jahresumsatz des Anbieters ist mindestens so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK 2.2 Nachweise

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:

- EK 2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK 2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK 2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate

EK 3 SCHLÜSSELPERSONEN

EK 3.1 Referenz der Schlüsselperson

Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten als Einsatzleiter Sicherheitsdienst in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Zusammenarbeit mit Blaulichtorganisation, Arbeiten auf National- oder Hochleistungsstrassen, Sicherheitsdienst) mit Angabe über Zeitraum (nicht älter als 10 Jahre), Investitionsvolumen (> 5 Mio. CHF), Honorarsumme (> 100'000 CHF), ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.

(*) als Schlüsselperson gilt: Einsatzleiter Sicherheitsdienst

EK 3.2 Nachweis Verfügbarkeit

Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) und des Stv. grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten drei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Einsatzleiter 60% und Einsatzleiter Stv. 80%, wobei der EL oder EL Stv. während den Einsatzzeiten vor Ort sein muss in den Jahren 2022 – 2024.

(*) als Schlüsselperson gilt: Einsatzleiter Sicherheitsdienst

EK 4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER

EK 4.1 Max. Leistungserbringung

Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50% (detaillierte Auflistung der allfällig vorgesehenen Subunternehmer (inkl. Leistungsanteil und vollständig ausgefüllter Selbstdeklarationsblätter).

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZK 1 QUALITÄT DES ANBIETERS [Gewichtung 40%]

ZK 1.1 Einsatzleiter Sicherheitsdienst (Gewichtung 30%)

Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten als Einsatzleiter Sicherheitsdienst in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Zusammenarbeit mit Blaulichtorganisation, Arbeiten auf Nationalstrassen- oder Hochleistungsstrassenprojekt, Sicherheitsdienst) mit Angabe über Zeitraum (nicht älter als 10 Jahre), Investitionsvolumen (> 5 Mio. CHF), Honorarsumme (> 100'000 CHF), ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson , zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.

ZK 1.2 Stellvertretender Einsatzleiter Sicherheitsdienst (Gewichtung 10%)

Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten als Einsatzleiter Sicherheitsdienst in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Zusammenarbeit mit Blaulichtorganisation, Arbeiten auf National- oder Hochleistungsstrassen, Sicherheitsdienst) mit Angaben über Zeitraum (nicht älter als 10 Jahre), Investitionsvolumen (>5 Mio. CHF), Honorarsumme (> 100'000 CHF), ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.

ZK 2 QUALITÄT DES ANGEBOTES [Gewichtung 30%]

ZK 2.1 Analyse der Aufgabenstellung / geplantes Vorgehen (Gewichtung 10%)

ZK 2.2 Beschreibung von Chancen und Risiken in Bezug auf die auszuführenden Leistungen (Gewichtung 10%)

ZK 2.3 Beschreibung des internen Vorgehens während dem Ereignisfall (Gewichtung 5%)

ZK 2.4 Projektbezogenes Organigramm des Anbieters / Beauftragen mit Nennung des Projektteams, dessen Mitglieder (inkl. Stellvertreter) und deren Funktion, sowie Darstellung der Schnittstellen zum Projektorganigramm des Bauherrn (Gewichtung 5%)

ZK 3 PREIS [Gewichtung 30%]

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gut erfüllt; qualitativ gut
5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
-----
2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Positionen (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif über die gesamte Stundenzahl offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

10. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist nicht möglich.

11. Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch