Zuschlag 1239427: Beijing - Property and personal protection services, 01.03.22-28.02.27
Publiziert am: 25. Januar 2022
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Schweizerische Botschaft in China
Nach Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft (qualitative Kriterien und Preis) hat die Zuschlagsempfängerin, die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin überzeugt insbesondere hinsichtlich: der sehr guten Qualifikation des Sicherheitspersonals und des gut präsentierten Angebots.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | selective |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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20% | ZK 1: Qualifizierung des einzusetzenden Sicherheitspersonalsd |
20% | ZK 2: Präsentation des Anbieters und des Angebots |
20% | ZK 3: Uniform/Ausrüstung des einzusetzenden Personals |
40% | ZK 4: Finanzielle Offerte - Gesamtpreis |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.01.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Die Angabe in der Ausschreibungspublikation unter Punkt 1.9 "Staatsvertragsbereich" wurde mit "ja" statt mit "nein" angegeben. Wie in den Ausschreibungsunterlagen angegeben, handelt es sich um eine Ausschreibung ausserhalb des Staatsvertragsbereichs. Daher wurde die vorliegende Zuschlagspublikation von "Staatsvertragsbereich: ja" in "Staatsvertragsbereich: nein" korrigiert. Die Rechtsmittelbelehrung wurde unter Punkt 4.5 entsprechend ergänzt.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
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