Ausschreibung 1334235: Generalplaner für AS35: Weinfelden, Anlageanpassungen
Publiziert am: 1. Juni 2023
SBB Bauprojekte Region Ost
Der Bahnknoten Weinfelden ist der wichtigste und frequenzstärkste Bahnhof im Thurgau. Er verbindet die Thurtallinie mit dem wichtigen Ast in Richtung Konstanz und der Regionallinie nach Wil SG. Mit dem Angebotskonzept STEP AS 2035 ändern im Thurtal die Anforderungen an die Zugfolgezeiten und in Weinfelden an gleichzeitige Fahrten sowie an die Perronnutzlängen. Dies löst verschiedene Infrastrukturmassnahmen im Knoten Weinfelden aus.
Das Projektziel ist die Umsetzung der mit dem BAV vereinbarten Angebotsziele des AS35 für Güterverkehr und Personenverkehr.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Weinfelden |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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1. Juni 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen können auf www.simap.ch kostenlos heruntergeladen werden |
13. Juni 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern bis 20.06.2023 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
24. Juli 2023 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-Mail (orlando.vergara@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. |
28. Juli 2023 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-Mail (orlando.vergara@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. |
30. Oktober 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2031 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewech-selt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichendes Qualitätsmanagement
N1: 1 Projektreferenz im Bahnbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Komplexität für jede der folgenden Fachbereiche:
N1.1: Gesamtleitung: mit Investitionskosten von mind. 10 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.2: Ingenieurbau Tiefbau: mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.3: Ingenieurbau Tragkonstruktionen: mit Baukosten im Fachbereich von mind. 2 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.4: Bauphasenplanung: mit Investitionskosten Gesamtprojekt von mind. 10 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.5: Fahrstrom: mit Baukosten im Fachbereich von mind. 1 Mio. CHF exkl. MwSt.
N1.6: Fahrbahn: mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MwSt.
Mehrere Bereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Die Schlüsselpersonen N3.1 bis N3.3 müssen vom Anbieter (Firma oder Planergemeinschaft) gestellt werden.
Stammt die geforderte Schlüsselperson für N3.4 von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
N2: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
Zusätzliche Informationen
Gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-alsgeschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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