Ausschreibung 1302085: (b22022-3) Restr. Swiss embassy in London / BCC 293-295, 297.3

Publiziert am: 5. Dezember 2022

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Die Schweizer Botschaft (ca. 6'500m2) befindet sich an zentraler Lage in London und wurde 1971 fertiggestellt. Die Liegenschaft benötigt eine Gesamtsanierung und Restrukturierung. Ein Schweizer Generalplaner trägt die Verantwortung für die Planungsphasen bis zur Beantragung der Baubewilligung. Zur Unterstützung des Schweizer Teams und zur Sicherstellung der Einhaltung der lokalen Vorschriften und Normen wird ein lokales Planungsteam in London beauftragt. Nach der Beantragung der Baubewilligung übernimmt das ortsansässige Team die Planungsverantwortung für die verbleibenden Projektphasen, inklusive Fertigstellung und Übergabe. Die Schweizer Architekten werden während des gesamten Projekts die gestalterische Leitung behalten. Die Baukosten werden auf GBP 40 Millionen exkl. MwSt. geschätzt (exkl. Honorar, Nebenkosten, Gebühren etc.).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

London, UK

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
  • 71314310: Dienstleistungen für thermische Bauphysik
Tags (Bau):
  • 295: Sanitäringenieur
  • 294: HLK-Ingenieur
  • 293: Elektroingenieur
  • 2973: Bauphysiker
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. Dezember 2022 Publikationsdatum
5. Dezember 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunterladen. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

20. Januar 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
19. Dezember 2022 Frist für Fragen

Für allfällige Rückfragen bezüglich der vorliegenden Ausschreibung besteht die Möglichkeit, diese anonym im Frageforum der Ausschreibung (www.simap.ch) bis zum obenstehenden Termin zu stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

20. Januar 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Bestimmungen Ziffer 1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Das Angebot inkl. aller geforderten Nachweise wird nur in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden ist.

27. Januar 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Bestimmungen Ziffer 1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Das Angebot inkl. aller geforderten Nachweise wird nur in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden ist.

1. Februar 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 1 Preis (exkl. MWST)
25 % ZK 2.1 Referenzprojekt
10 % ZK 2.2 Referenzen Schlüsselperson
10 % ZK 3 Aufbau und Ablauforganisation
10 % ZK 4 Nachhaltigkeitserklärung
15 % ZK 5 Auftragsanalyse / Interview

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Britischen Pfund (GBP) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 1 Fachliche und technische Leistungsfähigkeit:
EK 1.1 Referenzen Anbieter:
Ein Referenzprojekt des Anbieters in Bezug auf HLKS/Elektro und ein Referenzprojekt des Anbieters, oder des Subplaners in Bezug auf Bauphysik, mit vergleichbarem Kontext oder vergleichbarer Komplexität zur beabsichtigten Aufgabe (insbesondere in Bezug auf Erhaltung/Renovierung, städtebauliches Umfeld, Nutzung eines Gebäudes) in den letzten ca. 10 Jahren. Es ist auch möglich, nur ein Referenzprojekt anzugeben, das alle Bereiche (HLKS/Elektro und Bauphysik) abdeckt.
Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden.

EK 1.2 Referenzen Schlüsselperson:
Ein Referenzprojekt der Schlüsselperson von vergleichbarem Kontext, oder vergleichbar in Bezug auf HLKS/Elektro und ein Referenzprojekt der Schlüsselperson in Bezug auf Bauphysik (insbesondere im Hinblick auf Erhaltung/Renovierung, städtebauliches Umfeld, Nutzung eines Gebäudes) in den letzten ca. 10 Jahren. Bei der bauphysikalischen Referenz kann es sich um ein Projekt des Subplaners handeln. Es ist auch möglich, nur ein Referenzprojekt anzugeben, das alle Bereiche (HLKS/Elektro und Bauphysik) abdeckt. Es ist auch möglich, ein Referenzprojekt zu nennen, bei dem die Schlüsselperson in einer wesentlichen Funktion für einen früheren Arbeitgeber tätig war oder das bereits als Referenzprojekt für den Anbieter angegeben wurde.
Für die Angaben ist das Formular 4 zu verwenden.

EK 1.1 (Formular 3) und EK 1.2 (Formular 4) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK 2 verwendet.
Der Auftraggeber behält sich vor, die auf den Formularen 3 und 4 angegebenen Referenzpersonen zu kontaktieren, um die Angaben zu den Referenzen zu überprüfen und Beurteilungen zusammenzutragen.

EK 1.3 Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen:
Der Anbieter verfügt über ausreichende und geeignete personelle Ressourcen (mindestens 500 Stellenprozente) zur termingerechten Erbringung der Leistungen. Der Nachweis ist auf dem Formular 2 zu erbringen.

EK 2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von der Unternehmung auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
– Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber).
– Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
– Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmer abzuschliessen.

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotseingabe weitere Nachweise zu verlangen:
Das Formular 9 «Nachweis der Teilnahmebedingungen» ist zusammen mit dem Angebot einzureichen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den in Beilage 6 Vertragsentwurf definierten Bedingungen.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Gemäss Art. 12 BöB. Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 1 im Anhang (Angebotsformular) ist zu unterzeichnen und einzureichen.

Sonstige Angaben:

1. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Art des Angebots: Pauschalangebot.
Die Angaben zur Gebühr sind auf dem Formular 7 zu machen.
Die Honorare für HLKS/Elektro einschliesslich Bauphysik werden in Phasen/Stufen genehmigt.
Der Auftraggeber kann den Vertrag bei Abschluss jeder Phase ohne Vertragsstrafe kündigen.
4. Teuerungsbedingte Anpassungen sind alle zwei Jahre ab dem Datum des Vertragsabschlusses möglich. Die Berechnungsmethode richtet sich nach Beilage 6 «Vertragsentwurf».
5. Der Auftraggeber und der Anbieter behandeln alle Angaben vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, die eingereichten Angebote vom Anbieter plausibilisieren zu lassen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch