Ausschreibung 1264647: N06.48-003 190073 - NEB Kander. EM - Proj. Bau inkl. Baul. ID 7508

Publiziert am: 25. Mai 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Mit dem neuen Netzbeschluss wurde die 2-streifige Kantonsstrasse im Kandertal von Spiez nach Kandersteg im Jahr 2020 ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Der bauliche Zustand von 8 Brückenbauwerken ist zum Teil stark durch den Winterdienst, aber auch konstruktionsbedingt beeinträchtigt, was z. T. zu gravierenden Schäden geführt hat. Diese Brückenbauwerke sind dringend zu sanieren. Die Sanierung erfolgt als Einzelmassnahmen und muss zwingend in den Jahren 2016 bis 2028 erfolgen. Das Projekt startet ab der Phase MK. Die vorliegende Beschaffung beinhaltet die Leistungsinhalte für den Projektverfasser Bau (PV Bau) in den Phasen Massnahmenkonzept (MK) und Massnahmenprojekt (MP) (SIA-Phasen 31 bis 33) sowie Realisierung (SIA-Phasen 41 bis 53).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen; objektgebundene Dienstleistungen (z. B. Öffentlichkeitsveranstaltung Abklärungen mit Anstössern und Gemeinden, etc.) in der ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. Mai 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

15. Juni 2022 Frist für Fragen

Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 20.06.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 15.06.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

5. Juli 2022 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.48-003 190073 - NEB Kandertal EM - Projektierung Bau inkl. Bauleitung (ID 7508)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

11. Juli 2022 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.48-003 190073 - NEB Kandertal EM - Projektierung Bau inkl. Bauleitung (ID 7508)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

12. September 2022 Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

EK1: NACHWEIS TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2: NACHWEIS WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3: NACHWEIS VERFÜGBARKEIT SCHLÜSSELPERSONEN
EK4: NACHWEIS SUBPLANER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EK1 NACHWEIS TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1.1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem Fachbereich Kunstbauten im Rahmen der Projektierung und Realisierung (SIA Phase 31-52) einer Brückengesamtsanierungen unter Verkehr (DTV >2’000 Fahrzeuge) mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Bausumme mind. 0.5 Mio. CHF (exkl. MwSt.) Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EK2 NACHWEIS WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.2.5: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.

EK3 NACHWEIS VERFÜGBARKEIT SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (Projektleiter Bau und Stv. PV Bau) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Die Mindestverfügbarkeit des Projektleiter Bau muss 25% und die des stellvertretenden Projektleiters Bau 15% einer Vollarbeitsstelle betragen. Eine detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten ist einzureichen.

EK4 NACHWEIS SUBPLANER
EK4.1 Max. Leistungserbringung
Maximale Leistungserbringung von Subplanern von 50%.

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Sonstige Angaben
1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZK1 PREIS [50%]
ZK1.1: Honorarangebot Grundleistung Projektverfasser Bau 25%
auf der Basis eines vorgegebenen Stundenbudgets.
ZK1.2: Verlässlichkeit des Preises 25%
Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.

ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTES [30%]
ZK 2.1 Innovationsgehalt (30%):
Beschreibung von innovativen Lösungen als Beitrag zur Optimierung folgender Frage- & Problemstellungen:
-Verkehrsführung (MIV & NMIV) entlang der N06 und den angrenzenden Verkehrswegen während dem Bau.
-Objektbezogene und innovative Nachhaltigkeitsaspekte.
-Die Brücke Ry (K25) soll gemäss Wasserbauplan als Druckbrücke umgebaut werden. Ein Neubau ist nicht ausgeschlossen. Erläuterung von Lösungsvorschlägen unter Berücksichtigung der Rand- und Rahmenbedingungen.
-Stellungnahme zu der BIM Minimalbestellung und derer Umsetzung.
-Innovative Lösungsvorschläge zu weiteren Herausforderungen aus Sicht des Anbieters.
(max. 4 Seiten DIN A4, Arial 10 - gesamte Beschreibung Innovationsgehalt)

ZK3 QUALIFIKATION SCHLÜSSELPERSON [20%]
ZK3.1 Projektleiter PV Bau 10%
Ein Referenzobjekt der Schlüsselperson Projektleiter PV Bau über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv. -Funktion mit vergleichbarer Komplexität im Rahmen der Projektierung und Realisierung (SIA Phase 31-52) einer Brückengesamtsanierung unter Verkehr (DTV >2'000 Fahrzeuge) inkl. Projektierung von Wasserbaumassnahmen mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Bausumme mind. 0.5 Mio. CHF (exkl. MwSt.)
Aus- und Weiterbildung (Abgabe des Lebenslaufs, max. 2 A4-Seiten).
ZK3.2 Stv. Projektleiter PV Bau 5%
Ein Referenzobjekt der Schlüsselperson Stv. Projektleiter PV Bau über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv. -Funktion mit vergleichbarer Komplexität im Rahmen der Projektierung und Realisierung (SIA Phase 31-52) einer Brückengesamtsanierungen unter Verkehr (DTV >2'000 Fahrzeuge) inkl. Projektierung von Wasserbaumassnahmen oder Projektierung im Bahnbereich mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Bausumme mind. 0.5 Mio. CHF (exkl. MwSt.)
Aus- und Weiterbildung (Abgabe des Lebenslaufs, max. 2 A4-Seiten).
ZK3.3 Bauleiter 5%
Ein Referenzobjekt der Schlüsselperson Bauleiter über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv. -Funktion mit vergleichbarer Komplexität im Rahmen der Projektierung und Realisierung (SIA Phase 31-52, die Hauptbauphase muss abgeschlossen sein) einer Brückengesamtsanierungen unter Verkehr (DTV >2'000 Fahrzeuge) inkl. Projektierung von Wasserbaumassnahmen oder Projektierung im Bahnbereich mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Bausumme mind. 0.5 Mio. CHF (exkl. MwSt.)
Aus- und Weiterbildung (Abgabe des Lebenslaufs, max. 2 A4-Seiten).

PREISBEWERTUNG
ZK1.1:
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

ZK1.2:
Angebote, deren Preis dem Median aller bereinigten Angebote (inkl. einem Abweichungsbereich von +/- 5% um den Median) entsprechen, erhalten die maximale Note (5). Angebote ausserhalb des definierten Abweichungsbereichs werden wie folgt bewertet:
Die vom Median abweichenden Angebotspreise werden steigend bzw. fallend linear benotet. Dabei wird die Preisspanne von 100%, basierend auf dem Median, definiert. Angebote, die den Wert des Medians +/- 50% erreichen oder über- / unterschreiten erhalten die Note 0.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gut erfüllt; qualitativ gut
5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
-----
2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

10. Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch