Ausschreibung 1264511: (22124) 805 Unterstützung Vollzug Marktprämie Grosswasserkraft

Publiziert am: 25. Mai 2022

Bundesamt für Energie BFE

Unterstützung des Vollzugs der Marktprämie für Grosswasserkraftanlagen. Die externe Prüfstelle unterstützt fachlich und administrativ das Bundesamts für Energie BFE im Rahmen der Prüfung der Gesuche um Marktprämie.

Schwerpunkte:
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
- Prüfung der Gestehungskosten
- Prüfung der Erlöse
- Dokumentation der Prüftätigkeiten
- Erstellung von Verfügungsentwürfen
- Koordinations- und Informationsaufgaben

Vertragsdauer: 5 Jahre bis Ende 2027 (Grundauftrag)


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

3063 Ittigen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. Mai 2022 Publikationsdatum
25. Mai 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

10. Juni 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

4. Juli 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

7. Juli 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. November 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2031 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
100 Punkte, 10% ZK 01 Auftragsanalyse und geplante Organisation der Arbeiten - Erfassung der Problematik und Risikoanalyse
100 Punkte, 10% ZK 02 Auftragsanalyse und geplante Organisation der Arbeiten - Zweckmässigkeit der Vorgehensvorschläge, Arbeitsmethoden und Datenschutz
100 Punkte, 10% ZK 03 Erfahrung der projektleitenden Personen (PL und stv. PL) mit vergleichbaren Projekten
100 Punkte, 10% ZK 04 Erfahrung der Prüfpersonen des Anbieters mit vergleichbaren Projekten
100 Punkte, 10% ZK 05 Fachkompetenz des Anbieters in der Rechnungslegung und Kenntnis der Schweizer Wasserkraft
100 Punkte, 10% ZK 06 Präsentation des Angebots
400 Punkte, 40% ZK 07 Preis und Kosten - Angebotspreis für den Grundauftrag und die Option

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die Projektleitung und Hauptprüftätigkeit ist von einem Konsortialmitglied zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
Erfahrung/Referenzen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind:
Anforderungen an die Referenzprojekte:
- Dauer des Projekts: 3 Jahre
- Rolle des Anbieters als Schnittstelle zwischen Behörden und privaten Unternehmungen oder Auftrag zur Unterstützung der Behörden bei der Beurteilung von Gesuchen
- Fachtechnische und konzeptionelle Fähigkeit des Anbieters im Bereich der Wasserkraft
- Finanzielle Aspekte und Wirtschaftlichkeit von Wasserkraftwerken
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 7 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 3) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK 03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Mindestens 10 angestellte Personen sind fachlich in der Lage, die Gesuche um Marktprämie zu prüfen.
Anforderungen an Prüfpersonen:
- Mindestens Bachelor Ingenieurwesen (Bau-, Umwelt-, Maschinen-, Elektroingenieur) oder Bachelor in Wirtschaftswissenschaften oder Bachelor in anderen naturwissenschaftlichen Fachrichtungen (Geographie, Umweltwissenschaften, Geologie, …) und
- mit mindestens 1 Jahr Erfahrung im Bereich Wasserkraft
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation (Diplome, Referenzen, usw.) der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK 04
Sprachkenntnisse
Der Anbieter ist in der Lage, mindestens eine Prüfperson französischer Muttersprache (oder Niveau C2), mindestens eine Prüfperson italienischer Muttersprache (oder Niveau C2) und mindestens zwei Prüfpersonen deutscher Muttersprache (oder Niveau C2) einzusetzen. Die Projektleitung (Projektleiter und stv. Projektleiter zusammen nicht jeder einzeln) müssen Kenntnisse in allen drei Amtssprachen vorweisen können: Deutsch mindestens C1, Französisch mindestens B2 und Italienisch mindestens A2.
Nachweis
Es sind insbesondere folgende Nachweise möglich: Muttersprache im CV, Sprachdiplom, Matura in Sprache oder Anzahl Jahre Berufserfahrung in Region, ausgeführte Projekte in der Sprache (Referenz).

EK 05
Unabhängigkeit von potentiellen Gesuchstellern um Marktprämie
Am Anbieter sind keine potentiellen Gesuchsteller um Marktprämie (Betreiber oder Eigner von Grosswasserkraftanlagen von mehr als 10 MW gemäss Art. 30 Abs. 1 EnG oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit vertraglicher Verpflichtung zum Bezug von Elektrizität aus Grosswasserkraftanlagen gemäss Art. 30 und 2 EnG) im Sinne von Art. 663c des Obligationenrechts (OR, SR220) bedeutend finanziell beteiligt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK 06
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021) Anhang Nr. 5 zum Pflichtenheft
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Vom Verfahren ausgeschlossen sind Anbieter, an denen potentiellen Gesuchsteller um Marktprämie (Betreiber oder Eigner von Grosswasserkraftanlagen von mehr als 10 MW gemäss Art. 30 Abs. 1 EnG oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit vertraglicher Verpflichtung zum Bezug von Elektrizität aus Grosswasserkraftanlagen gemäss Art. 30 und 2 EnG) im Sinne von Art. 663c des Obligationenrechts (OR, SR220) bedeutend finanziell beteiligt sind.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Pulverstrasse 13
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch