Ausschreibung 1252339: N04, 110016, EP Verzw. Rütihof - AS Küssnacht / Umweltbaubegleitung

Publiziert am: 23. Mai 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA

Das Erhaltungsprojekt N04 VZ Rütihof - AS Küssnacht sieht vor, im Zeitraum 2024 bis 2025 Instandsetzungsarbeiten am Trassee, den Kunstbauten und den Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) durchzuführen und somit den interventionsfreien Betrieb für die nächsten 15 bis 20 Jahre sicherzustellen. Hinzu kommen der Bau der neuen SABA Fänn Meierskappel und der neuen Wildtierüberführung (WTÜ) WTK ZG 6 Risch. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Leistungen Umweltbaubegleitung (UBB) inkl. Bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Sie dient als Stabsstelle der Bauherrschaft und unterstützt / berät bei Umweltthemen sämtliche Projektbeteiligte im Zusammenhang mit der Projektbearbeitung bis und mit Abschluss des Erhaltungsprojekts. Zudem gewährleistet sie die korrekte Umsetzung spezifischer Umweltauflagen und sorgt für die Sensibilisierung auf Umweltanliegen aller am Bau beteiligten Personen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Projektperimeter: N04 (ca. km 99.2 - 107.0) und N14 (km 14.2 - 15.3); Kantone ZG, SZ, LU, Gemeinden Hünenberg ZG, Risch ZG, Meierskappel LU, Küssnacht a. R. SZ
Die Erbringung der bauobjektbezogenen Dienstleistungen erfolgt vor Ort (vgl. Projektperimeter). Besprechungen mit dem Auftraggeber erfolgen beim Auftraggeber (Zofingen) oder im Projektperimeter. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind, werden am Standort des Auftragnehmers erbracht.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. Mai 2022 Publikationsdatum
23. Mai 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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14. Juli 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
10. Juni 2022 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher, Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 17.06.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 10.06.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

14. Juli 2022 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

21. Juli 2022 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

20. Oktober 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 % ZK1: QUALITÄT DES ANBIETERS / QUALIFIKATION DER SCHLÜSSELPERSONEN;
30 % ZK2: PREIS;
30 % ZK3: QUALITÄT DES ANGEBOTES;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualifikation Schlüsselpersonen
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
EK5: Nachweis bezüglich Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität
und aus dem gleichen Fachbereich. Das Referenzprojekt erfüllt dabei mindestens folgende Anforderung:
UBB-Mandat für ein Hochleistungsstrassen-Infrastrukturprojekt in den SIA-Teilphasen 41 - 53 (Investitionsvolumen > CHF 15 Mio. exkl. MwSt.).

EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Anbieter: Der Jahresumsatz > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

EK3: Qualifikation Schlüsselpersonen
EK3.1: Projektleiter-/in UBB
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Das Referenzprojekt erfüllt dabei mindestens folgende Anforderungen:
UBB-Mandat für ein Hochleistungsstrassen-Infrastrukturprojekt in den SIA-Teilphasen 41 - 53 (Investitionsvolumen > CHF 15 Mio. exkl. MwSt.).

EK3.2: «Bodenkundliche/r Baubegleiter/in» (BBB) mit Anerkennung gem. Liste «Bodenkundlichen Baubegleiter BGS» der Bodenkundlichen Gesellschaft Schweiz (oder gleichwertig).

EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Nachweis, dass die Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten und firmeninternen Aufgaben.

EK5: Nachweis bezüglich Subunternehmer
Maximal 50 % der Leistung darf durch Subplaner erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
4. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich mittels einem anonymisierten Öffnungsprotokoll die unbereinigte Angebotssumme der eingegangenen Angebote mitgeteilt.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Ausschluss, Vorbefassung:
Die F. Preisig AG und die Amstein + Walthert AG sind als Begleiterinnen des vorliegenden Verfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch