Ausschreibung 1211213: 070054 N01-54/55 UPlaNS SG West – SG Ost, Bauherrenvermessung

Publiziert am: 30. Juli 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Die Leistungen der Bauherrenvermessung umfassen die Hauptarbeiten 2021 bis 2027 inklusive deren Vorbereitung sowie die Abschlussarbeiten 2028. Die zu erbringenden Leistungen richten sich nach den aktuellen ASTRA-Fachhandbüchern und beinhalten insbesondere Kontrollmessungen, das Einmessen von instandgesetzten und neuen Bauteilen sowie die Auswertung und Dokumentation der Vermessungsergebnisse.
Die Vermessungsgrundlagen sind der Bauherrschaft und den Projektbeteiligten in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Das bestehende Fixpunktnetz wird durch einen Dritten geprüft und punktuell verdichtet und steht als Grundlage für das vorliegende Mandat zur Verfügung.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz, Kanton St. Gallen, CH-9000 St.Gallen sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Winterthur sowie am Standort des Auftragnehmers.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. Juli 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

16. August 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 26.08.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 16.08.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

28. September 2021 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

5. Oktober 2021 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Dezember 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% ZK1: QUALITÄT DES ANBIETERS, SCHLÜSSELPERSON (PROJEKTLEITER)
30% ZK2: QUALITÄT DER ANGEBOTES
50% ZK3: PREIS

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit / Referenz der Firma
EK2: Wirtschaftliche / Finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz der Schlüsselperson
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit
EK5: Leistungsanteil SUbunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK 1: Für den Anbieter 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

EK 2: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages

EK 3: Für die Schlüsselperson Projektleiter: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

EK 4: Für Schlüsselperson und Stellvertreter des Anbieters: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit (20%) während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.

EK 5: Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Ausschluss, Vorbefassung: JAUSLIN STEBLER AG, Leipert AG, Bänziger Partner AG, Sauber + Gisin AG und Techdata AG sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch