Abbruch 1401999: (23104) 506 ICT-Fachunterstützung 2024-2034
Publiziert am: 28. März 2024
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Geschäftsbereich Programmmanagement
Beauftragung mehrerer leistungsfähiger Anbieter, welche die für die Projekte des BABS erforderlichen ICT-Dienstleistungen erbringen können. In den Projekten haben die Anbieter Leistungen hinsichtlich Projektmanagement, Projektunterstützung, Business Analyse, Architektur, Run & Build, Consulting, sowie Qualitäts-, Risiko- und Sicherheitsmanagement zu erbringen. Zurzeit werden diese Arbeiten sowohl durch interne wie auch externe Ressourcen erbracht.
Das BABS beabsichtigt dabei Anbieter zu beauftragen, welche nebst dem ausgewiesenen und fundierten Fachwissen auch eine nachgewiesene langjährige und erfolgreiche Erfahrung in den vorgehend beschriebenen Losen resp. Dienstleistungsbereichen verfügen. Von Vorteil sind dabei zudem Erfahrungen in gleichartigen Projekten, in der öffentlichen Verwaltung, im BORS-Umfeld sowie der Projektmanagementmethode HERMES.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Es ist zu diesem Los kein gültiges Angebot eingegangen, welches alle Mussanforderungen erfüllt, weshalb das Los 6 gemäss Art. 43 Abs. 1 Bst. b. BöB abgebrochen werden muss. Ein allfälliges neues Beschaffungsverfahren für die Bedarfsabdeckung dieser Leistungen wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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